Was machen wir nach dem Notar-Termin?
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Mehr als vorgeschrieben. Dienst nach Vorschrift oder Initiative? Im vorauseilenden Gehorsam versuchen wir, Probleme vor der Entstehung zu lösen.
Auch nach dem Notar-Vertrag kümmern wir uns weiter:
Wir telephonieren unmittelbar nach dem Notartermin mit der Kommune, damit der Antrag auf Verzicht Vorkaufsrecht („geht die nächsten Tage bei Ihnen ein für das Grundstück xxx, und die junge Familie möchte ganz schnell einziehen!“) durch die Kommune zügig bearbeitet wird. Die Kommune hat offiziell 2 Monate Zeit, aber mit Ablauf gilt nicht etwa der Verzicht automatisch, sondern der Notar benötigt die positive Mitteilung der Kommune über den Verzicht, – sonst hängt der Vorgang endlos. Wir haben schon erlebt, dass der Vorgang im falschen Aktenstapel für den Gutachterausschuss gelandet war und dort vor sich hindämmerte.
Bereits vor dem Notartermin informieren wir die Hausverwaltung, wenn Zustimmungspflicht besteht. Als uns kürzlich er Verwalter sagte, dass er am nächsten Tag in Urlaub fliegen würde, haben wir folgendes gemacht: beim Notar direkt die Ausfertigung für die Hausverwaltung mitgenommen, persönlich nach der Mittagspause beim Hausverwalter abgegeben, der hatte schon vorher mit seinem Notar – er kann nämlich einen anderen wählen – einen Termin für den selben Tag vereinbart, abends das unterschriebene Exemplar wieder bei der HV abgeholt, 24 Std. nach Notartermin lag die Verwalterzustimmung bereits vor.
Ein anderes häufiges Problem ist die fehlende Verwalterbestellung beim Grundbuchamt. Beim Wechsel hat der alte kein Interesse daran, sich die Mühe für den neuen zu machen, und der neue hat 1. andere Sorgen und 2. gar nicht das Protokoll im Original, in dem er zum neuen Verwalter bestellt wird. Auch hier hilft das rechtzeitige Gespräch mit dem Verwalten, um ihn für das Problem zu sensibilisieren.
Löschungsbewilligung der Bank: hier landet das Schreiben auf dem Schreibtisch des sachbearbeiters, der leider im Urlaub ist. Nur das persönliche Nachhaken durch uns sorgt dafür, dass sich der Stellvertreter den Fall raussucht und bearbeitet.
Auch wenn all diese Dinge eigentlich Aufgabe des Notars sind: aber dieser kann nur alle 3 Wochen ein Erinnerungsschreiben schicken, das das gleich Schicksal erleidet – da wirkt ein Telephonanruf oder persönliches Gespräch manchmal wunder.
Wir lassen uns vom Notar per Mail über die bevorstehende Versendung der Zahlungsaufforderung an den Käufer informieren – so können wir schon vor dem postalischen Zugang die Parteien auf dem Laufenden halten, und die Freude ist immer groß.
Übergabe
Wenn der Verkäufer selbst in der Immobilie wohnt, fließt der Kaufpreis erst, wenn er die Wohnung geräumt hat. Dann gehen wir mit dem Verkäufer zusammen durch, überzeugen uns von der Räumung, erhalten ALLE Schlüssel, informieren den Käufer über die Räumung, dieser veranlasst die Überweisung des Kaufpreises, und erst, wenn uns der Verkäufer bestätigt hat, dass das Geld auf seinem Konto eingegangen ist, übergeben wir dem Käufer seinen neuen Besitz.