Vermieten
Als Vermieter müssen Sie eine Vielzahl von Bestimmungen beachten, die sich auch noch laufend ändern, sowie die Rechtsprechung verfolgen, die die Gesetze interpretiert.
Ein gutes Beispiel ist dabei die veränderte Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen des Mieters – jahrzehntelange Rechtsprechung wird plötzlich hinfällig, aktuelle Mietverträge verlieren ihre Wirkung, und wer sie weiterhin als Vermieter verwendet, hat mit teuren Nachteilen zu rechnen.
Energie-Ausweis
Der Energieausweis soll die Vergleichbarkeit von Gebäuden ermöglichen, er ist aber keine zugesicherte Eigenschaft, auf die sich der Mieter berufen kann, wenn seine eigenen Verbrauchswerte höher sind.
Wichtig!!! Die Daten des Energieausweises müssen bereits in der Anzeige angegeben werden, und bei der Besichtigung muss er UNAUFGEFORDERT dem Interessenten vorgelegt werden. Wir empfehlen, ihn einfach im Flur oder an der Wohnungstür auszuhängen. Einen Anspruch auf Kopie hat der Interessent nicht.
Es gibt mittlerweile Interessenten, die, wenn er nicht vorgelegt wird, sagen: "Hätten wir das gewußt, hätten wir uns diese Immobilie gar nicht erst angeschaut, bitte ersetzen Sie uns unser Fahrtkosten/Zeit, sonst zeigen wir Sie an."