FAQ /häufig gestellte Fragen im Verkauf

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FAQ Verkauf, welche Fragen interessieren Käufer und Verkäufer, Irrtümer im Verkauf von Immobilien

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Keine Rechtsberatung

 

Irrtümer im Verkauf

 

Jetzt muss der Verkäufer alleine die Provision zahlen

Falsch: das Besteller-Prinzip gilt nur für die Vermietung, im Verkauf hat sich nichts geändert; die Provision wird je nach Vereinbarung vom Käufer, Verkäufer oder beiden geteilt getragen. Bundesweit beträgt die übliche Provision insgesamt 6%+MWSt, es kann aber auch Abweichungen geben.

Mein Mieter hat ein Vorkaufsrecht

Dies gilt nur, wenn die Wohnung nachträglich, nachdem dieser Mieter bereits drin wohnte, in Teileigentum umgewandelt worden ist. D.h. das ganze Haus hatte vorher nur einen Eigentümer, der dann das Haus in einzelne Wohnungen aufgeteilt hat. Haben Sie bereits selbst eine einzelne Wohnung gekauft, so hat Ihr Mieter kein Vorkaufsrecht.

Mein Mieter hat einen Kündigungsschutz, wenn ich meine Wohnung verkaufe

Dies gilt genauso wie das Vorkaufsrecht nur, wenn die Wohnung erst nach Einzug des jetzigen Mieters als Teileigentum aufgeteilt wurde.Die Länge des Kündigungsschutzes in dem Fall ist regional unterschiedlich

Nach der Aufteilung hat bereits ein Mieterwechsel stattgefunden, hat der neue Mieter auch ein Vorkaufsrecht und Kündigungsschutz?

Nein, diese Rechte betreffen nur den Mieter, der zum Zeitpunkt der Aufteilung darin wohnt

Der notarielle Kaufvertragsentwurf muss 14 Tage vorher bei den Parteien sein

Dies gilt nur, wenn eine der Parteien (Käufer oder Verkäufer) gewerblich handelt. Käufe von privat an privat können auch weiterhin kurzfristig abgewickelt werden.

Der Käufer kann dem Mieter sofort nach Kaufvertrag kündigen

Nein, eine Eigenbedarfskündigung kann der neue Besitzer erst aussprechen, wenn er auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Nicht betroffen davon sind außerordentliche Kündigungen z.B. wegen Mietrückstand, Beleidigung des Vermieters u.ä.

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