Rechtliches
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Der langjährige Kontakt mit Notaren führt dazu, dass wir schnell Termine bekommen. Selbstverständlch sind wir auch beim Notartermin dabei und besprechen vorher mit den Parteien den Vertrag im Detail - denn auch wenn sie beim Notar Fragen stellen können, so ist es doch häufig so, dass diese wiederum auch im Juristen-Deutsch erklärt werden (keine Rechtsberatung).
Durchsprache Notarvertrag mit uns
Absolut unüblich bei Maklern, weil alle davon ausgehen, daß der Notar dafür da ist. Trotzdem machen wir es aus folgenden Gründen vorher im Büro oder beim Käufer zu Hause:
- Viele trauen sich nicht, in der Atmosphäre beim Notar Fragen zu stellen, weil sie nicht als unwissend dastehen wollen – und wenn die anderen nicht fragen, stimmt es ja offensichtlich
- Viele trauen sich auch nicht, weil sie den Ablauf nicht verzögern wollen
- Wenn man beim Notar Fragen stellt, werden die oft wieder im Juristendeutsch erläutert, und man ist so schlau wie zuvor. Wir können es etwas „volkstümlicher“ erläutern mit praktischen Beispielen aus unserer langjährigen Erfahrung.
- Es verlängert natürlich wirklich den Notar-Termin. Da es, seitdem wir die Besprechung vorher durchführen, fast keine Fragen mehr im Termin gibt, geht es bei uns schnell, was der Notar weiß. Damit ist es für uns auch leichter, Notartermine zu bekommen, da er nicht mit unangenehmen Überraschungen und vorher nicht besprochenen Problemen rechnen muss.
- Der Käufer soll einfach ein gutes Gefühl haben – und der größte Angstfaktor ist immer die Ungewißheit. Der Kaufpreis wird nicht aus der Portokasse bezahlt, sondern viele müssen die Organe ihrer Angehörigen verkaufen, um den Kaufpreis zu finanzieren, aber die Durchsprache beruhigt einfach die Nerven.
- Für den Verkäufer ist in erster Linie wichtig, wann er den Kaufpreis bekommt, aber der Käufer ist derjenige, der das Risiko eingeht, und er soll sich gut fühlen.
Haftungsfallen beim Verkauf von Immobilien
In Zusammenhang mit einer sich ständig ändernden Rechtsprechung und Gesetzgebung entstehen zahlreiche Situationen, die zu einer Haftung für Sie als Eigentümer und Verkäufer/Vermieter führen können. Mietpreisbremse, Energieausweis und eröffnungspflichtige Mängel sind nur drei Beispiele. Diese Probleme nehmen wir Ihnen ab - und bei Streitigkeiten stehen wir als Zeuge an Ihrer Seite.
Partner und Mitglied-schaften
Hilfreiche Checklisten
Wir bieten Ihnen hier eine große Anzahl von Checklisten kostenlos zum Download an. Unter anderem, welche Unterlagen Sie für den Verkauf benötigen, einen Selbstauskunftsbogen (damit Mietnomaden keine Chance haben) und vieles mehr. Wir wollen Ihnen damit etwas von unserem Wissen weitergeben.
Viel Spaß beim Stöbern!
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Ernst-Werner Bruder